Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provision

Im Falle eines Kaufabschlusses zahlt der Käufer an die Firma Reinhold Riel Immobilien GmbH, Westerland, eine Provision in Höhe von 3% zzgl. MWSt. des Kaufpreises.

Nebenkosten

Die 6,5%-ige Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu zahlen, ebenso die Gerichts- und Notarkosten in Höhe von ca. 1%.

Besichtigung

Eine Besichtigung ist nach vorheriger Absprache mit unserem Büro jederzeit möglich.

Allgemein

  1. Der Interessent ist damit einverstanden, dass RRI auch für den Verkäufer/den Vermieter entgeltlich tätig ist.
  2. Im Falle eines Kaufabschlusses zahlt der Käufer an die RRI, Westerland, eine Provision in Höhe von 3% zzgl. MWSt. des Kaufpreises bzw. bei Vermietung 3 Nettokaltmieten zzgl. MWSt.. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
  3. Ein Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleibt RRI vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von RRI. Sollte das Objekt bereits durch Dritte angeboten worden sein, muss der Interessent dieses sofort, schriftlich anzeigen, da anderenfalls ggfs. mehrfach Provision zu zahlen ist. Unterbleibt diese schriftliche Mitteilung, gilt unser Nachweis als anerkannt.
  4. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Interessent Kaufmann ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstands Niebüll vereinbart.
  5. Die RRI haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der RRI beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RRI beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RRI. Eine weitergehende Haftung der RRI ist ausgeschlossen.
  6. Eine Besichtigung des Objektes ist jederzeit nach Rücksprache mit RRI möglich. Dieses Angebot erfolgt freibleibend nach Angaben des Verkäufers/des Vermieters und dient einer ersten Information.
  7. Alle in der Verkaufs-/Vermietaufgabe gemachten Angaben beruhen auf Auskünften und Unterlagen der Verkäufer/Vermieter. RRI haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit, der im Angebot gemachten Zahlen und Angaben. Die angegebenen Nutzflächen sind die realen Nutzflächen entlang den Fußleisten eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sondern erfassen die gesamte, tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche. (sog. Sylter Maß). Die RRI kann keine Auskünfte zu der baurechtlichen Zulässigkeit der Bebauung und Nutzung erteilen. Dafür sind z.B. Architekten zuständig. Die RRI haftet für die baurechtliche Zulässigkeit der Bebauung und Nutzung nicht.
  8. Räume in Kellergeschossen und Spitzböden sind in der Regel nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein bzw. nach den Ortgestaltungssatzungen nicht als Aufenthaltsräume zulässig. Aus abweichenden Aussagen in Vertragsverhandlungen oder Prospekten/Exposés/Anzeigen/etc. kann der Käufer keinerlei Rechte gegen den Makler (RRI) herleiten.
  9. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
    Gerichtsstand ist Niebüll.

Geldwäschegesetz (GWG)

Als Maklerunternehmen ist die Reinhold Riel Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.